Nicht allein die Trauer! Formalitäten im Trauerfall
GBG Bestattungen Nürnberg, Fürth und Coburg - wir helfen Hinterbliebenen bei der Bewältigung von Formalitäten im Trauerfall.
Der Tod eines Angehörigen ist für Hinterbliebene in vielfacher Hinsicht belastend: Da sind einerseits der Verlustschmerz und die Trauer, die Zeit, Kraft und Raum brauchen. Gleichzeitig steht die Erledigung zahlreicher Formalitäten an, die im Zusammenhang mit einem Sterbefall zu beachten und abzuarbeiten sind.
Einige der Wichtigsten möchten wir Ihnen an dieser Stelle aufzeigen:
Tritt der Todesfall Zuhause ein, so ist zunächst ein Arzt zu informieren, damit dieser offiziell den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen kann. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Hospizen wird der Arzt durch das Pflegepersonal informiert und hinzugerufen.
Der nächste Schritt ist, den Todesfall beim zuständigen Standesamt zu melden und die Sterbeurkunden zu beantragen. Hierfür sind der Totenschein und der Personalausweis nötig. Ohne diese Meldung beim Standesamt kann die Beisetzung nicht vorbereitet werden.
Je nachdem, ob die Bestattung im Rahmen einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier gestaltet wird, ist der Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt oder einem Trauerredner/einer Trauerrednerin aufzunehmen. Ein Termin für ein Vorgespräch muss vereinbart werden, Musik und Blumenschmuck in Auftrag gegeben werden.
Zur Bekanntmachung der Beisetzung kann dann eine Todesanzeige in der örtlichen Presse formuliert und geschaltet werden. Ergänzend können auch persönliche Trauerkarten gestaltet und an Angehörige und Freunde versandt werden.
Unser Bestattungsinstitut GBG Bestattungen in Nürnberg, Fürth und Coburg unterstützt die Hinterbliebenen gerne bei diesen Aufgaben. Zu unseren Dienstleistungen gehören auch andere organisatorische Punkte wie die Auslage eines Kondolenzbuches, in dem Teilnehmer der Beisetzung persönliche Worte des Mitgefühls hinterlassen können.
Neben der Planung der Beisetzung gibt es noch weitere Formalitäten, die erledigt werden müssen. Hierzu gehören Meldungen an alle Versicherungsträger des Verstorbenen. Diese sollten zeitnah zum Todeszeitpunkt erfolgen, um beispielsweise kurzfristige Kündigungsfristen zu ermöglichen.
Wir erledigen für Sie alle bei einem Sterbefall anfallenden Formalitäten - in Nürnberg, Fürth und Coburg
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